Man nehme einen geschützen Markennamen, konfiguriert die eigene Seit so, dass bei einer Sucheingabe des Namens ein eigenes Produkt ausgeworfen wird. Und das war für den BGH Grund genug, Pearl.de schuldig zu sprechen. Ab sofort darf die Firma den geschützen Namen Powerball nicht mehr verwenden bzw. bei einer Eingabe auf der eigenen Seite ähnliche Produkte als Powerball Treffer anzeigen. Zudem darf Pearl.de in der Suchmaschine Google unter diesem Keyword nicht mehr ranken. Somit hat der BGH die black hat SEO’s von Pearl in die Schranken gewiesen und schob dieser Art von Suchmaschinenoptimierung einen Riegel vor. powered by Online Casino Roulette