BGH verurteilt Pearl.de wegen SEO Maßnahmen
Posted on August 15th, 2010 in SEO News
Man nehme einen geschützen Markennamen, konfiguriert die eigene Seit so, dass bei einer Sucheingabe des Namens ein eigenes Produkt ausgeworfen wird. Und das war für den BGH Grund genug, Pearl.de schuldig zu sprechen. Ab sofort darf die Firma den geschützen Namen Powerball nicht mehr verwenden bzw. bei einer Eingabe auf der eigenen Seite ähnliche Produkte als Powerball Treffer anzeigen. Zudem darf Pearl.de in der Suchmaschine Google unter diesem Keyword nicht mehr ranken. Somit hat der BGH die black hat SEO’s von Pearl in die Schranken gewiesen und schob dieser Art von Suchmaschinenoptimierung einen Riegel vor. powered by Online Casino Roulette
This post has 2 comments
August 12th, 2010
Zum Glück wurden sie nicht schuldig gesprochen.
So etwas gibt es nur im Strafrecht. Hier wurden sie “nur” verurteilt. Black Hat SEO ist das meines Erachtens auch nicht gewesen. Dazu war es viel zu “billig” gemacht.
August 12th, 2010
Hy Jurist
Danke für die fachliche Richtigstellung. Stimmt schon, als SEO kann man es eigentlich gar nicht bezeichnen, wenngleich auch die Vorgehensweise zumindest trickreich war. Aber war schon klar, dass sich das ein Markenbesitzer nicht bieten lässt.